Patienten der DDR Versuchskaninchen

Patienten der DDR Versuchskaninchen

Beitragvon Daniel1994GER am 22.07.2010, 11:07

Moin,

heute laß ich in der Volksstimme, das in Krankenhäusern der Deutschen Demokratischen Republik, an Patienten, die nicht davon wussten(!) Westmedikamente getestet wurden. Das Geld floß dann in ein Organ des Ministeriums für Staatssicherheit. Bisher habe ich immer die DDR verteidigt, in allen Dingen, seien es die Schüsse an der Grenze, die ausspionierung usw. aber das geht doch eindeutig zu weit oder!? Und diesdmal glaube ich nicht, das es erfunden war, da sich selbst das Krankenhaus in Magdeburg dafür entschuldigt hat. Wie findet ihr das? Also ich für meinen Teil, kann das nicht mehr verteidigen...

beste Grüße

Daniel
Daniel1994GER
 
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Re: Patienten der DDR Versuchskaninchen

Beitragvon Ostler am 22.07.2010, 18:03

@daniel

Naja , es ist doch schon so manche antikommunsitische Sau durch das Dorf getrieben worden. Am Ende war dann immer nichts dran. Ich muß dir sagen, ich höre da auch schon gar nicht mehr richtig hin. Hängen bleibt bei der Masse aber immer die skandalöse Meldung während das Dementi nicht mehr zur Kenntnis genommen wird. So hetzt die bürgerliche Journaillie schon immer gegen den Kommunismmus. Wenn ich diese ddp Meldung dazu lese ist wieder mal alles Vermutung ohne richtige Beweise zu haben.

"
Sächsische Klinik will DDR-Medikamententests auf den Grund gehen

Plauen (ddp). Nach dem Bekanntwerden angeblicher geheimer Medikamententests von West-Firmen an Patienten in der DDR will das betroffene Helios-Klinikum im sächsischen Plauen den Vorwürfen auf den Grund gehen. Helios-Sprecher Johann Peter Prinz sagte am Donnerstag auf ddp-Anfrage, man sei erst durch die Medienberichte auf dieses Thema gestoßen und werde jetzt eigene Recherchen anstellen. «Das ist für uns ein vollkommen neues Thema», sagte Prinz. Man woll dieses Kapitel der Medizingeschichte aber auf jeden Fall aufklären.

Das MDR-Magazin «Exakt» hatte unter Berufung auf Akten des DDR-Gesundheitsministeriums berichtet, dass in der DDR nicht nur, wie zunächst angenommen, in Berlin, sondern auch in anderen Bezirken westliche Pharmafirmen mit nicht zugelassen Medikamenten Tests an DDR-Patienten vorgenommen hätten. So wurde angeblich 1989 einer Frau im Klinikum Plauen das Antidepressivum Brofaromin des Herstellers Ciba Geigy verabreicht. Das Medikament hatte aber starke Nebenwirkungen, so dass die Behandlung abgesetzt werden musste. Angeblich soll es bei den Testreihen auch Todesfälle gegeben haben.
"

Ich lese immer "angeblich". Also immer cool bleiben. und abwarten. 8)
Ostler
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Re: Patienten der DDR Versuchskaninchen

Beitragvon babeuf am 23.07.2010, 07:20

In all the countries, the test are made on the sick under medical supervision.
Otherwise we would never have new medicines.
The problem, if these facts are true, is the role of the money.
babeuf
 
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Re: Patienten der DDR Versuchskaninchen

Beitragvon Ostler am 25.07.2010, 11:54

Hier etwas aus einer Diskussion zum Thema aus dem nva-forum

Ein netter Mensch ließ mir freundlicherweise den folgenden Text zukommen:

Der Senat von Berlin erteilte einer Expertenkommission von Medizinern einen Auftrag. " In den Medien erhobene Vorwürfe gegen die Art und Weise, wie Arzneimittelprüfungen in der früheren DDR im Auftrag von Arzneimittelherstellern vorwiegend aus der alten Bundesrepublik an Patienten in Ostberliner Krankenhäusern durchgeführt wurden, veranlaßten die Senatsverwaltung, diese Vorwürfe überprüfen zu lassen."

Berufen wurden in die Kommission:
Frau Prof.Dr.med Mattheis, Vorsitzende der Ethik- Kommission der Ärztekammer Berlin;
Herr Dr.med. Peters, MA der Senatsgesundheitsverwaltung;
Herr Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult.Prokop, ehemaliger Leiter des Instituts für gerichtliche Medizin der HU ;
Herr Prof. Dr. med. Coper, Leiter der Abteilung Neuropsychopharmakologie der Psychatrischen Klinik der FU;
Herr Dr. med. Moebius, Leiter des Instituts für Arzneimittelinformation.

Die Kommission untersuchte 4 Krankenhäuser ( einschl. der Charite´)
und drei Forschungsinstitute. Sie sprach mit 68 Ärzten, die an Arzneimitteluntersuchungen beteiligt gewesen waren, und sichtete rund 120 Prüfungsunterlagen.

Fazit des auf acht engbeschriebenen Seiten zusammengefassten Protokolls der Kommission:

" Das Prüfdesign der sog. Doppelblindstudie mit Placebo, bei der Arzt und Patient nicht wissen, ob letzterer das Prüfmedikament oder eine wirkstofffreie Zubereitung bekommt- in einem Zeitschriftenartikel als ´ russisches Roulett´ bezeichnet- kam nach Aussage der befragten Ärzte nur dann zur Anwendung, wenn keine anerkannte Standardtherapie zur Verfügung stand.
Dies entspricht allgemein üblichem Vorgehen.

..... Es ist zu begrüßen, wenn Massenmedien dem Problem der Arzneimittelprüfung Beachtung schenken, insbesondere, wenn das Interesse der Öffentlichkeit sich auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen diese Regeln richtet.
Daß manche Publikationen - von naturgemäß fachlich wenig Erfahrenen- über das Ziel hinausschießen und daß aktuelle Zeitumstände das Bild beeinflussen, ist erklärlich. Deshalb wurde bei der Durchführung der Untersuchung und der Auswertung der Materialien besonders sorgfältig vorgegangen, um die Tatbestände unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und Hintergründe vorurteilsfrei zu bewerten...

Die der Kommission vermittelten Informationen bieten keinen Anhalt dafür, daß bei klinischen Arzneimittelprüfungen in der ehemaligen DDR grundlegend andere Maßstäbe oder Vorgehensweisen als in der alten Bundesrepublik zur Anwendung kamen."

In der der Presse übergebenen Erklärung der Kommission hieß es:" Ein gründliches Studium... ergibt, daß diese nicht hinter den Regeln des bundesdeutschen Arzneimittelgesetzes zurückblieben, in einzelnen Punkten sogar darüber hinausgingen.

So bedurfte in der ehemaligen DDR zum Beispiel jede klinische Arzneimittelprüfung des positiven Votums eines ( zentral organisierten) Gutachterausschusses und der förmlichen Genehmigung durch das Gesundheitsministerium.

Weiter im Bericht der Kommission:
" Am Beginn einer klinischen Arzneimittelprüfung in der ehem. DDR stand in der Regel nicht - wie in westlichen Ländern üblich- der direkte Kontakt zwischen Hersteller und ärztlichem Prüfleiter, sondern die Hersteller gaben ihre Prüfabsichten einer zentralen staatlichen Stelle, der Firma Berliner Import und Export GmbH(BIEG), bekannt.
Diese bot sie fachlich geeigneten Institutionen ( Krankenhäusern und Forschungsinstituten) zur Durchführung an. Der Prüfleiter konnte dann im direkten Kontakt mit dem Hersteller ggf. Einfluß auf den Prüfplan nehmen.
Von einigen Institutionen wurde mitgeteilt, daß in Einzelfällen die Idee zu einer Studie mit der Institution selbst entstand, die sich dann an die BIEG wandte.

Diese stellte die Verbindung zu einem an dem Vorhaben interessierten und zur Finanzierung bereiten Pharmaunternehmen her.
Zumindest in einem der Kommission bekannt gewordenen fall wendete sich der Prüfleiter auch direkt an den Hersteller. Zahlungen der Auftraggeber gingen- auch dies anders als im Westen- nicht an den Prüfleiter, sondern an die BIEG ( Deviseneinnahmen).

An die Institution, in der die Prüfung stattfand,wurden- wenn überhaupt- nur sehr geringe Geldbeträge weitergeleitet. Über die Höhe der Zahlungen an die BIEG blieb sie uninformiert.
Der Anreiz für die prüfenden Institutionen bestand darin, daß für das Prüfvorhaben benötigte Geräte ( gelegentlich auch EDV) und das notwendige Verbrauchsmaterial, ...u U. großzügig bemessen, zur Verfügung gestellt wurden.

Ein Anreiz für die Prüfärzte lag darin, Zugang zu bestimmten Medikamenten zu bekommen, die sonst nicht zur Verfügung standen, sowie in der Möglichkeit zu Reisen, auch Auslandsreisen, u.a. um über Ergebnisse zu berichten....
Die Entkopplung von Akquisition und Durchführung von Prüfaufträgen hat unter dem Gesichtspunkt des Patienten und Probandenschutzes Vorteile, weil zwischen Pharmaunternehmen und Prüfarzt eine Instanz eingeschaltet ist, die z.B. fallzahlorientierte Prämien- eine nicht unübliche Motivation für die Erprobung neuer Medikamente - wirkungslos macht und die sich außerdem ein Bild über finanzielle Leistungen an den Arzt machen kann.

...Bezüglich der Einschränkung des Probanden-/ Patientenkreises wurden, über das bundesdeutsche Gesetz hinausgehend, Ausländer von der Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen, außerdem Kinder grundsätzlich für die Phasen I und II.

An die Stelle des im bundesdeutschen Gesetz vorgesehenen Versicherungsschutzes trat im Schadensfall die sog. Staatshaftung, geregelt im Zivilgesetzbuch der DDR.

...Soweit westliche Pharmaunternehmer von sich aus Versicherungen für die Teilnehmer an Prüfungen abschlossen, wären ( sind ?) entsprechend den geschlossenen Verträgen deren Leistungen ggf. an die BIEG als Vertragspartner gegangen.

...Der in den Medien erhobene Vorwurf angeblich `lascher DDR- Gesetzgebung` kann angesichts der vorstehenden Ausführungen nicht bestätigt werden..."

" Im Gegensatz zu den Bestimmungen des jetzt in der gesamten Bundesrepublik geltenden Arzneimittelgesetzes, das für klinische Prüfungen lediglich eine Anzeigepflicht vorsieht, bedurften diese in der DDR einer Genehmigung durch das Gesundheitsministerium. Ihr vorgeschaltet war das Votum des Zentralen Gutachterausschusses für Arzneimittelverkehr, der auf entsprechenden Antrag prüfte, ´ob die Voraussetzungen für die Prüfung erfüllt waren und bei der Durchführung ethische Grundsätze gewahrt wurden.`
Dieser Ausschuß war nicht identisch mit der Arbeitsgruppe ´Ethik in der medizinischen Forschung´ des Rates für medizinische Wissenschaften beim Minister für Gesundheitswesen der DDR.
Letzterer befaßte sich in der Regel nicht mit Einzelvorgängen, sondern mit Grundsatzfragen medizinischer Ethik."

Nachzulesen in : Knut Holm, " Das Charite´- Komplott" Berlin 1991
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Re: Patienten der DDR Versuchskaninchen

Beitragvon babeuf am 26.07.2010, 10:56

In 2 lines in English language : what is the conclusion?
In my place, I'm the lawyer of the GDR. : :? :wink:
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